Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ENERAVO GmbH i. L.
Heinrich-Hertz-Straße 11
70794 Filderstadt
Deutschland
Liquidation: Die ENERAVO GmbH befindet sich seit dem 01.06.2026 in Liquidation. Die ENERAVO GmbH i. L. nimmt keine neuen operativen Aufträge mehr an. Bestehende Vorgänge werden im Rahmen der Liquidation abgewickelt.
§ 1 Geltungsbereich & Grundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge
zwischen der ENERAVO GmbH i. L. und ihren Kunden (Verbraucher und
Unternehmer).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu
Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13
BGB).
Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, wenn ENERAVO sie
schriftlich bestätigt.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung der VOB/B bedarf schriftlicher
Vereinbarung.
§ 2 Vertragsschluss, Angebote & Vorleistungen
Angebote sind freibleibend und 14 Tage ab Erstellung gültig. Danach kann
eine Preisaktualisierung erfolgen.
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung,
schriftliche Freigabe zur Ausführung, Annahme des Angebots per E-Mail
oder Beginn der Ausführung/Vorplanung.
Mit der Auftragsbestätigung erteilt der Kunde ausdrücklich den
verbindlichen Auftrag zur Ausführung und zur Materialbeschaffung.
Vorbereitende Leistungen wie Planung, Netzabklärung, Skizzen oder
Begehungen sind kostenpflichtig, wenn kein Auftrag erteilt wird
(Pauschale: 250 € netto).
Nebenabreden oder Leistungsänderungen bedürfen der Schriftform.
ENERAVO übernimmt keine Fachplaner- oder
Generalunternehmerverantwortung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich
vereinbart.
§ 3 Preise, Zahlung & Eigentumsvorbehalt
Alle Preise verstehen sich in EUR inkl. gesetzlicher MwSt., sofern nicht
anders ausgewiesen.
Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, Zahlungsziel: 7 Tage.
Bei Zahlungsverzug: Mahnpauschale 10 € je Mahnung, Verzugszinsen nach
§ 288 BGB.
Teilleistungen sind separat abrechenbar.
ENERAVO kann bei Neukunden Vorkasse verlangen; Leistung beginnt erst
nach Zahlungseingang.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von
ENERAVO.
Bei Verbindung mit anderen Bauteilen tritt der Kunde Ersatzansprüche
(z. B. Versicherung) an ENERAVO ab.
§ 4 Lieferung & Leistungserbringung
Nur schriftlich bestätigte Termine sind verbindlich.
Verzögerungen durch höhere Gewalt oder Dritte verlängern die Fristen
angemessen.
Die Auftragsbestätigung berechtigt ENERAVO zur sofortigen
Materialbeschaffung und Ausführung.
Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an Spediteur oder Abholung
über.
Lieferung ohne persönliche Übergabe erfolgt auf Risiko des Kunden.
Expressaufträge: +25 % Zuschlag.
§ 5 Maßtoleranzen & Fertigungsabweichungen
Fertigung nach DIN-Normen wie DIN EN 1090 oder DIN ISO 2768.
Abweichungen innerhalb der Norm stellen keinen Mangel dar.
Sondertoleranzen bedürfen schriftlicher Vereinbarung.
§ 6 Korrosionsschutz & Oberflächenbehandlung
Standardmäßig gemäß DIN EN ISO 1461 oder DIN 55633.
Haftung für Schäden durch unsachgemäße Pflege oder Nutzung ist
ausgeschlossen.
§ 7 Abnahme & Teilabnahmen
Leistungen sind binnen 7 Tagen nach Fertigstellung zu prüfen. Erfolgt
keine Rüge, gilt die Leistung als abgenommen.
Teilleistungen (z. B. Zählerschrank, DC-Verkabelung) gelten separat als
abgenommen.
Ein Abnahmeprotokoll ist von beiden Seiten zu unterzeichnen.
Befindet sich der Kunde länger als 14 Tage mit der Abnahme in Verzug,
gilt die Leistung als erbracht und abrechnungsfähig.
Bei Eigenmontage entfällt jede Haftung durch ENERAVO.
§ 8 Elektroinstallationen & Netzbetreiber
Arbeiten erfolgen nach DIN VDE 0100 und den TAB des Netzbetreibers.
ENERAVO haftet nicht für Fristen, Verzögerungen oder Ablehnungen durch
Netzbetreiber, Behörden oder Zählerstellen.
Verzögerungen durch Dritte berechtigen nicht zur Zurückbehaltung von
Zahlungen.
§ 9 Stundenbasierte Leistungen, Diagnose & Rapporte
Leistungen, die auf Stundenbasis erbracht werden, insbesondere Diagnose-, Analyse-, Fehlersuche-, Prüf-, Mess-, Störungs- oder
Instandsetzungsarbeiten an technischen Anlagen, Systemen oder Installationen, stellen – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde – Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB dar.
Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand und ist unabhängig davon geschuldet,
– ob eine Fehlerursache eindeutig festgestellt werden kann,
– ob der Fehler vollständig oder nachhaltig behoben werden kann oder
– ob weiterführende Maßnahmen erforderlich sind.
Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen. Weiterführende Reparaturen, Umbauten oder Ersatzmaßnahmen bedürfen einer gesonderten
Beauftragung.
Arbeits- und Einsatzrapporte gelten als genehmigt, sofern sie nicht innerhalb von 1 Werktag nach Zugang schriftlich beanstandet werden.
Die digitale Zustellung (z. B. PDF, E-Mail, Messenger) ist zulässig und rechtsverbindlich.
§ 10 Tragfähigkeit & Statik
Statische Nachweise sind nur bei schriftlicher Beauftragung
geschuldet.
Alle Lastdaten sind vom Kunden bereitzustellen. ENERAVO haftet nicht bei
fehlerhaften oder unvollständigen Angaben.
§ 11 Rücktritt, Ausfallentschädigung & Dritteinfluss
Nach Freigabe und Materialdisposition ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
Bei Rücktritt schuldet der Kunde 25 % der Auftragssumme als pauschalen
Schadenersatz.
Sonderanfertigungen sind vollständig zu vergüten.
Verzögert sich das Projekt durch Dritte (z. B. Netzbetreiber, GU) um
mehr als 6 Wochen, kann ENERAVO zurücktreten und Vorleistungen
abrechnen.
Ein Rücktritt durch Unternehmer ist nur bei grober Pflichtverletzung
zulässig.
§ 12 Altbestand & bauseitige Leistungen
Für bauseitige Leistungen (z. B. Leerrohre, Zuleitungen,
Unterverteilungen) übernimmt ENERAVO keine Haftung.
Diese werden nur im Rahmen einer Sichtprüfung beurteilt.
Haftung für Altanlagen oder bestehende Installationen ist
ausgeschlossen, sofern sie nicht von ENERAVO errichtet wurden.
§ 13 Wartungsverträge & Kündigung
Wartungsverträge regeln Intervalle und Umfang individuell.
Kündigungen, Rücktritte oder Vertragsänderungen bedürfen der Textform
(E-Mail, PDF, Brief). Mündliche Mitteilungen sind unwirksam.
Notdienste außerhalb Geschäftszeiten: +50 % Zuschlag.
§ 14 Vertragsstrafe & Terminverschiebung durch Kunden
Bei Mitwirkungsverzug kann eine Vertragsstrafe von 0,5 % pro Woche, max.
5 % der Auftragssumme erhoben werden.
Kurzfristige Absagen (< 3 Werktage): Ausfallpauschale von 350 € pro
Einsatzteam/Tag.
§ 15 Preisanpassung bei Kostensteigerung
Bei Lohn-/Materialkostensteigerungen ab 5 % ist eine Preisanpassung
zulässig.
Nachweise werden auf Wunsch vorgelegt.
§ 16 Entsorgung, Lagerkosten & Dokumentation
Entsorgungspauschale: 10 %.
Lagerkosten bei Annahmeverzug oder Kundenterminverschiebung: 2 % des
Auftragswerts pro Monat.
Zusätzliche Protokolle oder Messberichte: gegen Aufpreis.
§ 17 Eilaufträge & Expressleistung
Eilaufträge: +25 % Zuschlag. Vereinbarung schriftlich.
§ 18 Zugang & bauseitige Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt sicher, dass vor Leistungserbringung alle
Genehmigungen, Zuleitungen, Trassen, Netzanschlüsse, Stromversorgung,
Netzwerkzugänge und Durchführungen bauseits vorliegen.
Fehlende Voraussetzungen gelten als Annahmeverzug. Wartezeit,
Zusatzanfahrten und Planungsaufwand werden berechnet.
Der Kunde verpflichtet sich, im Fall technischer Änderungen (z. B. PV,
Wallbox, Speicher) seine Gebäudeversicherung rechtzeitig zu informieren.
§ 19 Gewährleistung, Nachbesserung & Haftungsbegrenzung
Für Reparaturen gilt eine Gewährleistung von 1 Jahr, für Neuanlagen 2
Jahre.
Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr.
Nachbesserung erfolgt maximal zweimal.
Unverhältnismäßiger Aufwand oder Mängel außerhalb des Leistungsbereichs
berechtigen zur Ablehnung.
Keine Haftung für Produktmängel von Drittkomponenten (z. B. Wallbox,
Speicher, Wechselrichter), sofern Installation sachgerecht erfolgt ist.
§ 20 Geistiges Eigentum & Pläne
Planunterlagen, Zeichnungen und Leistungsverzeichnisse sind
urheberrechtlich geschützt.
Sie dürfen nur im Rahmen des Projekts verwendet und nicht an Dritte
weitergegeben werden.
§ 21 Betriebshaftpflichtversicherung
ENERAVO unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit branchenüblicher Deckung.
§ 22 Aufrechnung & Zurückbehaltungsrecht
Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 23 Digitale Kommunikation & Referenzen
Digitale Kommunikation (PDF, E-Mail, Messenger, elektronische Signatur)
ist rechtswirksam. Zustellung gilt am nächsten Werktag als erfolgt.
ENERAVO darf Projekte als Referenz nennen, sofern kein schriftlicher
Widerspruch erfolgt.
§ 24 Gerichtsstand & Rechtswahl
Gerichtsstand ist Filderstadt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 25 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Anhang: Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Frist beginnt:
– bei Dienstleistungen: ab Vertragsschluss
– bei Waren: ab Erhalt der letzten Lieferung
Der Widerruf ist zu richten an:
ENERAVO GmbH i. L.
Heinrich-Hertz-Straße 11
70794 Filderstadt
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 (0)800 700 3672
Folgen des Widerrufs
Erbrachte Leistungen bis zum Widerruf sind anteilig zu vergüten.
Rückzahlung erfolgt binnen 14 Tagen. Rücksendekosten trägt der Kunde.
Für Wertverlust haften Sie nur, wenn dieser auf unsachgemäße Handhabung
zurückzuführen ist.
Ausschluss des Widerrufsrechts
- Sonderanfertigungen
- vollständig erbrachte Dienstleistungen mit Zustimmung
- untrennbare Vermischung
- Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
Muster-Widerrufsformular
(Nur für Verbraucher)
Hiermit widerrufe ich den Vertrag über:
– den Kauf folgender Ware(n):
– die Erbringung folgender Dienstleistung:
Bestellt am: _______ / Erhalten am: _______
Name: ____________________
Adresse: ____________________
Datum / Unterschrift (bei Brief): ____________________
Stand: Juli 2025